Berufliche Vorsorge
Ihr Arbeitgeber ist zuständig für die berufliche Vorsorge (2. Säule). Gerne klären wir Sie über den Leistungsinhalt Ihrer beruflichen Vorsorge auf.
Hierbei handelt es sich um Leistungen bei einer Invalidität oder im Pensionsalter.
Für Arbeitgeber bieten wir eine kostenlose und lösungsorientierte Pensionskassenberatung an.
Freizügigkeitskonto
Bei einem Arbeitgeberwechsel oder kurzfristigen Arbeitslosigkeit wird das vorhandene Kapital in der beruflichen Vorsorge in ein Freizügigkeitsguthaben umgewandelt. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihr Freizügigkeitskapital für die zukünftige Pension optimal mit sehr attraktiven Zinsen anzulegen.
Pensionsplanung
Nach dem Erreichen des 55. Altersjahr kommt die Pensionsplanung langsam zum Zug.
Eine vorzeitige Pensionsplanung ist empfehlenswert, insbesondere bei einer Frühpensionierung.
Hierbei wird die Rente aus der 1. Säule AHV eruiert, die 2. Säule BVG dazugerechnet und mit Ihrer privaten Vorsorge addiert eine Pensionsplanung geschmiedet.