Berufliche Vorsorge
Dein Arbeitgeber ist zuständig für die berufliche Vorsorge (2. Säule). Gerne klären wir dich über den Leistungsinhalt deiner beruflichen Vorsorge auf.
Freizügigkeitskonto
Bei einem Arbeitgeberwechsel oder kurzfristigen Arbeitslosigkeit wird das vorhandene Kapital in der beruflichen Vorsorge in ein Freizügigkeitsguthaben umgewandelt. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, dein Freizügigkeitskapital für die zukünftige Pension optimal mit attraktiven Zinsen anzulegen.
Pensionsplanung
Nach dem Erreichen des 55. Altersjahr kommt die Pensionsplanung langsam zum Zug.
Eine vorzeitige Pensionsplanung ist empfehlenswert, insbesondere bei einer Frühpensionierung.
Hierbei wird die Rente aus der 1. Säule AHV eruiert, die 2. Säule BVG dazugerechnet, mit deiner privaten Vorsorge addiert und eine Pensionsplanung geschmiedet.